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Update 01.07.2020

Neue Regelungen für den Aufenhalt in den Gartenanlagen

Treffen auf Parzellen
Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen.
Für beide Bereiche gilt nun die allgemeine Obergrenze von 20 Personen. Wenn nur Familien- oder Haushaltsmitglieder zusammenkommen, dürfen es auch mehr Personen sein.

Bei Freunden und Personen aus der Familie greift wieder die 20 Personen Obergrenze.

Ebenso kann man ab dem 1. Juli wieder Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen durchführen. Hierzu muss den Teilnehmern für die gesamte Dauer der Veranstaltung ein fester Sitzplatz zugeordnet werden. Zudem darf die Veranstaltung von dem im Vorhinein festgelegten Programm nicht abweichen.

Dies gilt auch für Mitgliederversammlung

Veranstaltungen 
Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.

Die geltende Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

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